
Wenn du deinen kleinen Betrieb verkaufst, ist der Erlös aus dem Firmenverkauf selten steuerfrei. Besteuert wird üblicherweise nicht der ganze Kaufpreis, sondern der sogenannte Veräusserungsgewinn: grob der Verkaufserlös minus dem, was der Betrieb in den Büchern noch wert ist (Buchwert beziehungsweise deine ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Verkaufst du für mehr, als in den Büchern steht, entsteht ein Gewinn. Und auf diesen Gewinn fallen in der Regel Steuern an.
Wie hoch die Steuer ausfällt, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Das Steuerrecht ändert sich laufend und unterscheidet sich deutlich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir nennen hier bewusst keine tagesaktuellen Sätze oder Freibeträge als feste Wahrheit. Dafür ist eine fachliche Beratung da. Wichtig ist zu verstehen, dass Steuern einen spürbaren Teil dessen ausmachen können, was am Ende bei dir ankommt.
Ein zentraler Punkt ist die Struktur des Verkaufs. Ein Asset Deal (Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter) wird steuerlich anders behandelt als ein Share Deal (Verkauf der Anteile an der Gesellschaft). Diese Unterschiede verändern deine Steuerlast, und sie berühren die Interessen der Käuferseite. Deshalb spielt das Thema oft schon in der Kaufpreisverhandlung eine Rolle.
Für ältere Verkäufer gibt es je nach Land teils Vergünstigungen oder Freibeträge. In Deutschland etwa existieren unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen ab einem gewissen Alter (häufig genannt werden 55 Jahre) oder bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Ob und in welchem Umfang das für dich gilt, hängt von vielen Details ab und sollte individuell geprüft werden.
Die wichtigste Empfehlung lautet deshalb: Binde früh einen Steuerberater ein, idealerweise bevor der Kaufvertrag (SPA) steht. Wer erst nach der Unterschrift rechnet, kann Gestaltungsmöglichkeiten oft nicht mehr nutzen.
Für Unternehmensverkäufer
Für dich als Verkäufer entscheidet die Steuer mit darüber, wie viel vom Verkaufspreis netto tatsächlich bei dir bleibt. Ein Betrieb, der für 340.000 EUR verkauft wird, bringt nach Steuern womöglich deutlich weniger. Umso wichtiger ist eine frühe Planung, noch vor der Kaufpreisverhandlung.
Ob du als Asset Deal oder Share Deal verkaufst, kann deine Steuerlast verändern. Lass dir vor der Zusage durchrechnen, welche Variante für dich günstiger ist, und halte das Ergebnis sauber im Kaufvertrag (SPA) fest.
Für Unternehmenskäufer
Auch als Käufer betreffen dich steuerliche Fragen. Beim Asset Deal kannst du übernommene Werte oft über die Jahre abschreiben, was deine spätere Steuerlast senken kann. Beim Share Deal besteht dieser Vorteil so meist nicht.
Weil Käufer und Verkäufer bei der Steuer unterschiedliche Interessen haben, lohnt es sich, das Thema offen anzusprechen. Eine faire Einigung in der Kaufpreisverhandlung berücksichtigt beide Seiten und vermeidet böse Überraschungen nach dem Abschluss.
Beispiel
Anna verkauft ihre kleine Änderungsschneiderei für 120.000 EUR. In den Büchern stehen die Nähmaschinen, die Einrichtung und der Warenbestand noch mit 35.000 EUR. Der steuerlich relevante Gewinn beträgt damit grob 85.000 EUR, nicht der volle Kaufpreis. Weil Anna 58 Jahre alt ist, prüft ihre Steuerberaterin, ob eine altersbedingte Vergünstigung greift, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
FAQ
Muss ich den ganzen Verkaufspreis versteuern?
In der Regel nein. Besteuert wird meist der Gewinn, also der Verkaufserlös minus dem Buchwert beziehungsweise deinen Anschaffungskosten. Wie genau gerechnet wird, hängt vom Land und der Struktur ab. Ein Steuerberater rechnet dir das durch.
Gibt es Steuervorteile für ältere Verkäufer?
Je nach Land teils ja. In Deutschland etwa gibt es unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen ab einem gewissen Alter. Ob das auf dich zutrifft und wie hoch der Vorteil ausfällt, sollte individuell geprüft werden. Feste Zahlen ändern sich.
Macht es steuerlich einen Unterschied, wie ich verkaufe?
Ja, deutlich. Ein Asset Deal und ein Share Deal werden unterschiedlich besteuert. Das beeinflusst, was netto bei dir bleibt, und ebenso die Interessen der Käuferseite. Ein Punkt für die Kaufpreisverhandlung.
Wann sollte ich einen Steuerberater einbinden?
So früh wie möglich, idealerweise bevor der Kaufvertrag (SPA) steht. Nach der Unterschrift lassen sich viele Gestaltungsmöglichkeiten nicht mehr nutzen.
Fallen auch für den Käufer Steuern an?
Direkt auf den Kauf meist keine Gewinnsteuer, aber die Struktur hat Folgen. Beim Asset Deal kann der Käufer übernommene Werte oft abschreiben und so später Steuern sparen. Auch hier lohnt fachlicher Rat.
Lohnt sich Kaufen statt gründen auch mit Blick auf Steuern?
Kaufen statt gründen bringt dir einen laufenden Betrieb mit Kunden und Erträgen, und beim Asset Deal oft die Möglichkeit, übernommene Werte abzuschreiben. Steuerlich ist der Kauf kein Selbstläufer, aber mit guter Beratung kalkulierbar.
Warum nennt ihr keine konkreten Steuersätze?
Weil sich Steuerrecht laufend ändert und zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheidet. Feste Zahlen wären schnell veraltet oder falsch. Verlass dich für deinen Fall bitte auf eine aktuelle fachliche Beratung.
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